Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich: Geschäfte mit Unternehmern gemäß § 14 BGB (B2B)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Pflegedozi — Benjamin Tobies (nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde"). Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere an Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Pflegeschulen und Bildungsträger. Ein Geschäftsverkehr mit Verbrauchern findet nicht statt.
Die AGB sind in drei Teile gegliedert:
Teil A — Digitale Produkte und Software-Lizenzen
Teil B — QM-Dienstleistungen
Teil D — SoL-Fortbildungsmodule (Lehrmaterial)
Teil A — Digitale Produkte & Software-Lizenzen
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand sind Nutzungslizenzen für kommerzielle Software-Produkte und digitale Lehrmittel des Anbieters. Jede Lizenz wird als einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarte Laufzeit gewährt.
§ 3 Vertragsschluss und Bereitstellung
Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme durch den Anbieter (Rechnungsstellung oder Bestätigung) zustande. Die Bereitstellung der Software erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang per E-Mail oder Download-Link.
§ 4 Lizenzlaufzeit und Verlängerung
Jahreslizenzen haben eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Nach Ablauf erlischt das Nutzungsrecht.
§ 5 Nutzungsrechte und Beschränkungen
Die Nutzung ist auf den internen Geschäftsbetrieb des Kunden beschränkt. Untersagt sind: Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung über den lizenzierten Umfang hinaus, kommerzielle Weiterveräußerung, Reverse Engineering sowie Upload in öffentlich zugängliche Speicher.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit der beworbenen Grundfunktionen zum Zeitpunkt der Bereitstellung. Haftung besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf die Höhe der gezahlten Lizenzgebühr beschränkt. Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 7 Schadensersatz bei Lizenzverstoß
Bei Verstößen gegen die Nutzungsbeschränkungen ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz fristlos zu kündigen (ohne Rückerstattung). Zusätzlich ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen der für die Lizenz gezahlten Gebühr fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Teil B — QM-Dienstleistungen
§ 8 Vertragsgegenstand und Vertragstyp
Gegenstand sind Werk- und Dienstleistungen im Bereich Qualitätsmanagement: insbesondere QM-Handbücher, Leitbilder, Stellenbeschreibungen, Prozessbeschreibungen, Beschwerdemanagementsysteme und MD-Prüfungsvorbereitung. Die Erstellung definierter Werke (z.B. QM-Handbuch) stellt einen Werkvertrag dar, beratende und begleitende Tätigkeiten einen Dienstvertrag. Alle Leistungen sind umsatzsteuerpflichtige, gewerbliche Werk- und Dienstleistungen und stellen keine freiberufliche Lehrtätigkeit im Sinne des § 18 EStG dar.
§ 9 Vertragsschluss und Vergütung
Der Vertrag kommt durch schriftliches oder elektronisches Angebot des Anbieters und Annahme durch den Kunden zustande. Die auf der Website genannten Preise (insbesondere „ab"-Preise) sind unverbindliche Richtwerte. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 10 Mitwirkungspflichten und Fristen
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht verspätet nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 11 Endabnahme
Nach Fertigstellung übergibt der Anbieter das Werk vollständig zur Endabnahme. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk unverzüglich zu prüfen. Ohne Endabnahme gilt der Auftrag nicht als abgeschlossen.
Die Abnahme erfolgt durch Erklärung des Kunden in Textform; eine E-Mail genügt. Bestätigt der Kunde schriftlich oder per E-Mail, dass das Werk vertragsgemäß ist, gilt die Abnahme mit Zugang dieser Erklärung als erteilt.
Die Abnahme gilt ebenfalls als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel schriftlich oder per E-Mail rügt. Auf diese Frist und auf die Folgen ihres Ablaufs weist der Anbieter bei der Übergabe gesondert hin.
Teilabnahmen einzelner Bestandteile — etwa einzelner Verfahrensanweisungen, Pflegestandards, Formulare oder Stellenbeschreibungen — sind zulässig und wirken für den jeweiligen Bestandteil wie die Abnahme des Gesamtwerks.
§ 12 Nutzungsrechte am QM-Werk
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht am erstellten QM-Werk für den eigenen internen Geschäftsbetrieb. Das Werk darf vom Kunden laufend angepasst und erweitert werden. Eine Weitergabe an Dritte sowie der Weiterverkauf sind ausdrücklich untersagt.
Besondere Regelung zum QM-Handbuch: Das erstellte Handbuch wird im HTML-Format übergeben und verbleibt nach der Abnahme vollständig beim Kunden. Eine fortlaufende Nutzung ist ohne Abonnement und ohne Login beim Anbieter möglich. Optional kann eine kostenpflichtige Pflege-Flat für laufende Aktualisierungen gebucht werden (siehe separate Vereinbarung).
§ 13 Haftung vor und nach der Abnahme, Garantieausschluss
Bis zur Abnahme trägt der Anbieter die Verantwortung für die vertragsgemäße Beschaffenheit des Werkes und seiner einzelnen Bestandteile. Rechtzeitig gerügte Mängel beseitigt er im Rahmen der Nacherfüllung.
Mit der Abnahme — durch Bestätigung des Kunden oder durch Ablauf der Frist nach § 11 — geht die Verantwortung für das Werk und seine Bestandteile auf den Kunden über. Der Anbieter haftet danach nicht mehr für Mängel, die der Kunde bei der Abnahme kannte oder ohne Weiteres hätte erkennen können, ohne sich seine Rechte vorzubehalten. Spätere Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen sind ein gesondert zu beauftragender neuer Auftrag, soweit keine Pflege-Flat besteht.
Unberührt bleiben die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
Eine Garantie dafür, dass das Werk automatisch zum Bestehen einer MD-Prüfung oder einer Zertifizierung führt, wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Umsetzung und das „Leben" des QM-Systems liegt in der Verantwortung des Kunden.
Teil D — SoL-Fortbildungsmodule (Lehrmaterial)
§ 14 Vertragsgegenstand
Gegenstand ist die Lieferung von Lehrmaterial in Dateiform für verpflichtende Pflege-Fortbildungen (Expertenstandards, Pflicht-Unterweisungen) nach dem Konzept der Selbst Organisierten Lernaufgaben (SoL). Geliefert werden je Modul das Lehrmaterial in den vorgesehenen Fassungen, die zugehörigen Lernaufgaben, ein Lösungsheft zur Auswertung durch den Kunden sowie eine Zertifikatsvorlage zum Ausfüllen durch den Kunden, ferner eine Bildschirmfassung zur Bearbeitung und Auswertung am Rechner (HTML-Dateien, lauffähig ohne Installation, Konto und Internetverbindung).
Die Durchführung der Fortbildung, die Auswertung der Lernaufgaben und die Ausstellung des Fortbildungsnachweises obliegen ausschließlich dem Kunden. Der Anbieter nimmt keine Bearbeitungen entgegen, korrigiert nicht und stellt keine Zertifikate aus; eine Überwachung des Lernerfolgs durch den Anbieter findet nicht statt. Es wird weder ein Lernportal noch ein Login bereitgestellt; die Bildschirmfassung läuft als lokale Datei auf den Rechnern des Kunden, eine Datenübertragung an den Anbieter findet nicht statt.
Umfang eines Moduls: Gebucht wird jeweils ein Thema, nicht eine einzelne Qualifikationsstufe. Ein gebuchtes Modul umfasst sämtliche für dieses Thema vorgesehenen Fassungen nach den Qualifikationsniveaus der Personalbemessung (QN 2 Pflegehelfer:innen, QN 3 Pflegeassistenz, QN 4 Pflegefachkräfte). Aus fachlichen Gründen ist nicht jedes Thema für jede Qualifikationsstufe vorgesehen; insbesondere die Themen Entlassungsmanagement und Qualitätsprüfungs-Richtlinien werden nicht in einer Fassung für QN 2 angeboten, da sie dem Aufgabenbereich der Pflegefachperson und der Pflegedienstleitung zuzuordnen sind. Welche Fassungen ein Modul enthält, ist der Leistungsbeschreibung auf der Website und dem jeweiligen Angebot zu entnehmen; ein Anspruch auf eine bestimmte, dort nicht ausgewiesene Fassung besteht nicht.
Die SoL-Fortbildungsmodule sind umsatzsteuerpflichtige, gewerbliche Werk- und Materialleistungen (Bereitstellung von Lehrmaterial in Dateiform) und stellen keine freiberufliche Lehrtätigkeit im Sinne des § 18 EStG dar. Es findet keine Live-Lehrveranstaltung statt.
§ 15 Zertifikatsvorlage und Nachweis
Zu jedem Modul gehört eine Zertifikatsvorlage. Sie wird vom Kunden ausgefüllt und gezeichnet; Aussteller des Fortbildungsnachweises ist damit der Kunde, nicht der Anbieter. Der Anbieter bestätigt weder die Teilnahme noch den Lernerfolg einzelner Personen.
Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und die Verwendbarkeit des von ihm ausgestellten Nachweises gegenüber Trägern, Medizinischem Dienst und Heimaufsichten selbst verantwortlich. Eine staatliche oder verbandliche Anerkennung im Sinne einer zugelassenen Fortbildung wird nicht zugesichert.
§ 16 Preis, Lieferung und Nutzungsdauer
SoL-Fortbildungsmodule werden einzeln oder als komplette Modulreihe eines Jahrgangs pro Einrichtung abgerechnet — in beiden Fällen unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und Annahme durch den Anbieter (Rechnungsstellung) zustande. Die Lieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang per E-Mail.
Das Nutzungsrecht an der gelieferten Jahresfassung ist zeitlich unbefristet. Es gibt keine Laufzeit, keine automatische Verlängerung und kein Abonnement. Ein Anspruch auf Aktualisierungen, Nachlieferungen oder Folgefassungen besteht nicht; jede Jahresreihe ist ein eigenständiges Produkt, das gesondert erworben wird.
§ 17 Schlussbestimmungen (gilt für alle Teile)
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist — soweit der Kunde Kaufmann ist — der Sitz des Anbieters (Amtsgericht Niebüll). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Stand: 18. September 2026